Informationen und Honorar

Kosten

Abrechnung über die Grundversicherung

Die Grundversicherung kann die Kosten für die psychologische Psychotherapie in unserer Praxis übernehmen, sofern eine neue Anordnung (ab 1.7.2022) Ihrer Ärztin / Ihres Arztes vorliegt. Die Kosten werden entsprechend dem PsyTarif zu 2.58 Fr. pro Minute abgerechnet.  

Abrechnung als Selbstzahler

Falls Sie nicht über die Krankenkasse abrechnen wollen, können psychotherapeutische Leistungen auch selber bezahlt werden.

Einzeltherapie / Einzelberatung 160 CHF pro 50 Minuten . Für jede weiteren angefangenen 5 Minuten werden 16 CHF verrechnet.
Paartherapie/ Familientherapie Eine Paartherapiesitzung dauert in der Regel 90 Minuten und kostet 280 CHF. Für jede weiteren angefangenen 5 Minuten werden 16CHF verrechnet.
Online- Therapie160 CHF pro 50 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 5 Minuten werden 16 CHF verrechnet.

Abrechnung über die Zusatzversicherung

Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, welche Psychotherapie beinhaltet, kann ein Teil der Kosten übernommen werden. Je nach Versicherung wird eine ärztliche Überweisung verlangt. Seit dem Inkrafttreten des Anordnungsmodells ab 1.7.2022 haben viele Zusatzversicherungen diese Leistung aus ihrem Katalog jedoch gestrichen. Informieren Sie sich deshalb bitte vorgängig bei Ihrer Zusatzversicherung darüber.

Falls Ihre Krankenkasse einen Teil der Leistungen übernimmt (bei Zusatzversicherungen), schicken Sie das Original der Rechnung Ihrer Krankenkasse und erhalten von dieser den vereinbarten Betrag zurückerstattet.

Beim Abrechnen über die Zusatzversicherung gelten die obenstehenden Tarife.

Sind Sie Opfer psychischer oder physischer Gewalt, können Sie bei der Opferhilfe Bern oder den offiziellen Opferhilfestellen des jeweiligen Wohnkantons https://www.opferhilfe-bern.ch/de einen Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie stellen.

Kostenbeteiligung Unfallversicherung
Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten der Psychotherapie. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Antrag bei der jeweiligen Versicherung.

Sitzungen müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Ansonsten werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt.